KFZ-Steuer 2026: Was ist die Kraftfahrzeugsteuer? | Alles Wichtige
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Ratgeber 2026

Was ist die KFZ-Steuer?
Alles, was Sie wissen müssen

Die Kraftfahrzeugsteuer betrifft jeden Fahrzeughalter in Deutschland. Wir erklären, wie sie funktioniert, wer sie zahlt und was sich 2026 geändert hat.

Aktualisiert: Januar 2026 · Lesezeit: 6 Minuten · Gesetzliche Grundlage: KraftStG
Grundlage
KraftStG
Kraftfahrzeugsteuergesetz
Zuständig
Bundeszollverwaltung
Seit 01.07.2014
Fälligkeit
Jährlich
Per SEPA-Lastschrift
Durchschnitt PKW
~150 €
Stark abhängig von Hubraum & CO₂

Was ist die KFZ-Steuer überhaupt?

Die Kraftfahrzeugsteuer (KFZ-Steuer) ist eine Steuer, die alle Halterinnen und Halter von Kraftfahrzeugen in Deutschland zahlen müssen. Sie wird fällig, sobald ein Fahrzeug auf eine Person zugelassen ist — unabhängig davon, ob das Fahrzeug tatsächlich genutzt wird.

Die gesetzliche Grundlage bildet das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Zuständig für die Erhebung und Verwaltung ist seit dem 1. Juli 2014 die Bundeszollverwaltung — vorher waren die Länder zuständig.

Wichtig zu wissen: Die KFZ-Steuer wird automatisch per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen, das Sie bei der Fahrzeugzulassung erteilen. Es gibt keine separate Rechnung, die Sie aktiv bezahlen müssen.

Wer muss KFZ-Steuer zahlen?

Grundsätzlich ist jede Person steuerpflichtig, die ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger im Inland auf sich zugelassen hat. Das gilt für:

  • Private PKW-Halter
  • Gewerbliche Fahrzeughalter und Unternehmen
  • Motorradfahrer
  • Halter von Wohnmobilen und Wohnanhängern
  • LKW- und Nutzfahrzeughalter

Steuerpflichtig sind auch Personen, die ein Fahrzeug widerrechtlich benutzen oder ein Fahrzeug einführen, das im Ausland zugelassen ist und in Deutschland dauerhaft genutzt wird.

Wie wird die KFZ-Steuer berechnet?

Die Berechnung hängt vom Fahrzeugtyp und dem Erstzulassungsdatum ab. Für PKW, die ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen wurden, gelten zwei Faktoren:

Berechnungsfaktor Betrag Einheit
Hubraum (Benziner) 2,00 € je 100 cm³ (angefangen)
Hubraum (Diesel) 9,50 € je 100 cm³ (angefangen)
CO₂-Emissionen 2,00 € – 4,00 € je g/km über Freibetrag
CO₂-Freibetrag 95 g/km steuerfrei

Hinweis für ältere Fahrzeuge: PKW mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009 werden nach anderen Regeln besteuert — ausschließlich nach Hubraum und Schadstoffklasse. Der CO₂-Faktor gilt hier nicht.

Elektroautos: Steuerbefreiung 2026

Reine Elektrofahrzeuge sind derzeit von der KFZ-Steuer befreit. Diese Befreiung wurde mehrfach verlängert und gilt aktuell für alle Neuzulassungen bis zum 31. Dezember 2030 — und das für einen Zeitraum von jeweils 10 Jahren ab Erstzulassung.

Fahrzeugtyp Steuerbefreiung
Reines Elektrofahrzeug (BEV) Ja — 10 Jahre ab Erstzulassung
Plug-in-Hybrid (PHEV) Nein — wird normal besteuert
Brennstoffzelle (Wasserstoff) Ja — ebenfalls befreit
Mild-Hybrid Nein — wird normal besteuert

Wann und wie wird die KFZ-Steuer gezahlt?

Die KFZ-Steuer wird jährlich im Voraus erhoben. Der genaue Abbuchungstermin richtet sich nach dem Datum der Erstzulassung Ihres Fahrzeugs. Bei Neuzulassung wird die Steuer anteilig für den Rest des laufenden Jahres berechnet.

Die Zahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschrift vom Girokonto, das Sie bei der Zulassungsstelle angegeben haben. Eine Barzahlung oder Überweisung ist nicht möglich.

Wer ist von der KFZ-Steuer befreit?

Neben Elektrofahrzeugen gibt es weitere Ausnahmen:

  • Schwerbehinderte Personen mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis (z.B. “aG”, “H”, “Bl”, “TBl”) können eine vollständige Befreiung beantragen
  • Fahrzeuge für landwirtschaftliche Zwecke (Traktoren, Zugmaschinen) sind unter bestimmten Bedingungen befreit
  • Oldtimer mit H-Kennzeichen zahlen eine pauschale Steuer von 191,73 € (PKW) bzw. 46,02 € (Motorräder)
  • Feuerwehr-, Polizei- und Bundeswehrfahrzeuge sind generell steuerfrei

Tipp für Schwerbehinderte: Den Antrag auf Steuerbefreiung stellen Sie beim zuständigen Hauptzollamt. Benötigt werden: Schwerbehindertenausweis, Fahrzeugschein und ein formloses Anschreiben. Die Befreiung gilt ab dem Monat der Antragstellung.

Was passiert bei Abmeldung oder Verkauf?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden oder verkaufen, endet die Steuerpflicht zum Ende des Tages, an dem die Abmeldung bei der Zulassungsstelle erfolgt ist. Bereits gezahlte Steuer für den verbleibenden Zeitraum wird vom Hauptzollamt anteilig erstattet — in der Regel automatisch auf das hinterlegte Konto.

Wie viel KFZ-Steuer zahlen Sie?

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